Kreditsicherheiten: Was akzeptieren private Geldgeber?

Kreditsicherheiten

„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ – dieser alte Spruch gilt besonders beim Geldverleihen. Wenn Ihre Bonität (Schufa) nicht ausreicht oder Ihr Einkommen zu niedrig ist, sagen Banken schnell „Nein“. Doch das muss nicht das Ende sein.

Wer dem Geldgeber eine Sicherheit (Kreditsicherheit) bieten kann, dreht den Spieß um. Plötzlich ist nicht mehr Ihr Gehalt entscheidend, sondern der Wert Ihres Besitzes. Private Geldgeber sind hier oft flexibler als Banken. Doch welche Wertsachen werden akzeptiert? Und was bedeutet es rechtlich, sein Auto zu „übereignen“?


Der Klassiker: Das Auto (Sicherungsübereignung)

Viele Deutsche haben zwar kein Geld auf dem Konto, aber ein wertvolles Auto vor der Tür. Dies ist die beliebteste Sicherheit für Kredite.

Wie es funktioniert: Sie nutzen die Sicherungsübereignung.

  • Sie bleiben Besitzer: Sie dürfen das Auto weiter fahren.
  • Der Geldgeber wird Eigentümer: Sie übergeben ihm den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II).
  • Der Deal: Zahlen Sie den Kredit nicht zurück, darf der Geldgeber das Auto verkaufen, um seine Schulden zu begleichen.

Wichtig: Das Auto muss vollkasko-versichert sein, damit die Sicherheit bei einem Unfall nicht wertlos wird.


Die Bürgschaft: Jemanden mit ins Boot holen

Wenn Sie selbst nichts Wertvolles haben, haben Sie vielleicht jemanden, der an Sie glaubt. Eine Bürgschaft ist eine sehr starke Sicherheit.

Wie es funktioniert: Ein Freund oder Verwandter (der Bürge) unterschreibt den Vertrag mit.

  • Er sagt damit: „Wenn der Schuldner nicht zahlt, zahle ich.“
  • Achtung: Für den Bürgen ist das extrem riskant. Banken und private Geldgeber verlangen oft eine „selbstschuldnerische Bürgschaft“. Das heißt, sie können sofort Geld vom Bürgen fordern, ohne erst den Hauptschuldner zu verklagen.

Immobilien: Grundschuld statt Hypothek

Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung hat, bekommt fast immer Kredit – auch bei schlechter Schufa.

Wie es funktioniert: Im privaten Bereich wird meist eine Grundschuld ins Grundbuch eingetragen.

  • Anders als die alte „Hypothek“ ist die Grundschuld flexibler.
  • Nachteil: Hierfür ist zwingend ein Notar nötig. Das kostet Gebühren und dauert etwas länger. Aber dafür sind die Zinsen bei solchen Krediten extrem niedrig, da das Risiko für den Geldgeber fast Null ist.

Wertgegenstände: Der Pfand

Für kleinere Summen und schnelle Bargeld-Bedürfnisse eignet sich das Pfandrecht. Dies kennen Sie vom Pfandleiher, aber es funktioniert auch unter Privatpersonen.

Wie es funktioniert: Sie übergeben einen wertvollen Gegenstand (teure Uhr, Goldschmuck, Kunst) physisch an den Geldgeber.

  • Er behält den Gegenstand in seinem Safe, bis Sie die Schulden bezahlt haben.
  • Vorteil: Keine Schufa, keine Bürokratie.
  • Risiko: Wenn der Geldgeber den Gegenstand verliert oder beschädigt, gibt es Streit. Halten Sie den Zustand und Wert unbedingt schriftlich fest!

Abtretung von Forderungen (Zession)

Haben Sie kein Geld, aber Sie bekommen bald welches?

  • Eine Lebensversicherung, die bald fällig wird.
  • Ein offenes Honorar von einem Kunden.
  • Eine Steuerrückerstattung.

Sie können diese Ansprüche an den Geldgeber abtreten (Zession). Das Finanzamt oder die Versicherung zahlt dann direkt an Ihren Gläubiger, nicht an Sie. Das ist eine sehr elegante Sicherheit.


Fazit: Vermögen schlägt Einkommen

Die Antwort auf „Was akzeptieren private Geldgeber?“ ist vielfältig. Während Banken stur auf das monatliche Gehalt schauen, akzeptieren private Investoren oft „Sachwerte“.

  • Auto: Der Fahrzeugbrief ist das einfachste Mittel.
  • Bürge: Der schnellste Weg, wenn man Freunde hat.
  • Pfand: Gut für kleine Summen.

Aber denken Sie immer daran: Eine Sicherheit zu geben bedeutet, sie im Ernstfall zu verlieren. Setzen Sie nicht das Auto aufs Spiel, mit dem Sie zur Arbeit müssen, wenn Sie die Rate nicht sicher zahlen können.

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