Kredit vom Arbeitgeber: Ist das steuerfrei möglich?

Kredit vom Arbeitgeber
Kredit vom Arbeitgeber

Wenn die Hausbank einen Kredit ablehnt oder die Zinsen zu hoch sind, liegt eine Finanzquelle oft näher als man denkt: Der eigene Chef.

Ein Kredit vom Arbeitgeber (Arbeitgeberdarlehen) ist eine beliebte Form der Mitarbeiterbindung. Für Sie als Arbeitnehmer hat das entscheidende Vorteile: Da Ihr Chef Ihre Zuverlässigkeit und Ihr Gehalt kennt, ist oft keine Schufa-Abfrage nötig. Zudem sind die Zinsen meist viel niedriger als am Markt. Doch Vorsicht: Wenn der Zins zu niedrig ist, meldet sich das Finanzamt.

Hier erfahren Sie, wie Sie das Darlehen korrekt gestalten und was passiert, wenn Sie das Unternehmen verlassen.


Was ist ein Arbeitgeberdarlehen genau?

Ein Arbeitgeberdarlehen ist ein privatrechtlicher Kreditvertrag zwischen dem Unternehmen und dem Mitarbeiter.

  • Es ist ein Gehaltsvorschuss im großen Stil.
  • Die Rückzahlung erfolgt meist ganz bequem direkt über die monatliche Lohnabrechnung. Der Arbeitgeber behält die Rate einfach ein.

Die Vorteile im Vergleich zur Bank

Warum suchen so viele Arbeitnehmer nach dieser Lösung?

  1. Keine Schufa-Auswirkung: Der Kredit taucht in der Regel nicht in Ihrer Schufa-Akte auf (außer es kommt zum gerichtlichen Streit). Das schont Ihre Bonität.
  2. Günstige Zinsen: Arbeitgeber wollen an dem Kredit meist nichts verdienen, sondern Ihnen helfen. Daher liegen die Zinsen oft deutlich unter dem Marktniveau.
  3. Flexible Rückzahlung: Bei finanziellen Engpässen lässt sich mit dem Chef oft leichter reden als mit einem Bankcomputer.

Achtung Steuerfalle: Der „Geldwerte Vorteil“

Das ist der wichtigste Punkt, den Sie kennen müssen, um Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden. Wenn Ihr Chef Ihnen den Kredit zinslos oder zu einem extrem niedrigen Zins gibt, sparen Sie Geld gegenüber einem Bankkredit.

  • Das Finanzamt sieht diese Ersparnis als zusätzlichen Lohn an (= Geldwerter Vorteil).
  • Dieser Vorteil muss theoretisch versteuert werden (Lohnsteuer + Sozialabgaben).

Die gute Nachricht (Freibeträge): In vielen Fällen bleibt der Kredit trotzdem steuerfrei:

  1. Die 2.600 Euro Grenze: Wenn die Restschuld am Ende des Abrechnungszeitraums unter 2.600 € liegt, interessiert sich das Finanzamt gar nicht dafür.
  2. Der Maßstabszinssatz: Solange der Zinssatz, den Sie an den Chef zahlen, nicht wesentlich unter dem liegt, was die Deutsche Bundesbank als „Maßstabszinssatz“ veröffentlicht (abzüglich 4 % Bewertungsabschlag), entsteht kein steuerpflichtiger Vorteil.

Tipp: Vereinbaren Sie einen Zinssatz, der sich an den marktüblichen Baufinanzierungs- oder Konsumkreditzinsen orientiert, aber am unteren Ende liegt. So sind Sie sicher.

Muss ich einen privaten Kredit beim Finanzamt angeben?

Das Risiko: Was passiert bei Kündigung?

Dies ist der heikelste Punkt im Vertrag. Was passiert mit den Schulden, wenn Sie kündigen oder gefeuert werden?

  • Ein seriöser Vertrag regelt dies klar.
  • Oft steht dort eine „Fälligkeitsklausel“: „Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der gesamte Restbetrag sofort fällig.“

Das Problem: Wenn Sie noch 10.000 € Schulden beim Chef haben und den Job verlieren, müssen Sie diese Summe auf einen Schlag zurückzahlen. Können Sie das nicht, kann der Arbeitgeber den letzten Lohn und die Abfindung pfänden (innerhalb der Pfändungsfreigrenzen).


Fazit: Vertrag ist Pflicht

Ein Kredit vom Arbeitgeber ist eine der fairsten und diskretesten Finanzierungsmöglichkeiten – besonders bei schlechter Bonität. Damit es keinen Streit gibt, muss alles schriftlich fixiert sein:

  • Kreditsumme & Auszahlungstermin.
  • Zinssatz (wegen der Steuer).
  • Rückzahlungsraten (direkter Abzug vom Netto-Lohn).
  • Regelung für den Fall einer Kündigung (z.B. Weiterführung als normaler Ratenkredit).

Fragen Sie in Ihrer Personalabteilung nach. Viele Firmen haben dafür bereits standardisierte Formulare.

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