Privater Kreditvertrag ohne Notar: Ist das gültig? (Antwort)

Privater Kreditvertrag ohne Notar
Privater Kreditvertrag ohne Notar

Wer einen Kreditvertrag unterschreibt, denkt oft an schwere Aktenordner, Stempel und teure Notartermine. Viele private Geldgeber und Kreditnehmer scheuen diese Kosten und fragen sich: „Reicht auch ein einfacher Vertrag zwischen uns? Oder ist das vor Gericht wertlos?“

Die klare juristische Antwort lautet: Ein privater Kreditvertrag ist auch ohne Notar voll wirksam.

Im deutschen Recht (BGB) gilt für Darlehensverträge die sogenannte Formfreiheit. Das bedeutet, Sie brauchen weder einen Notar noch einen Anwalt, damit der Vertrag gilt. Theoretisch wäre sogar ein Vertrag auf einem Bierdeckel gültig, solange die wesentlichen Punkte draufstehen und beide unterschrieben haben.


Was muss im Vertrag stehen? (Mindestinhalt)

Damit Ihr „selbstgemachter“ Vertrag im Streitfall vor Gericht bestand hat, muss er eindeutig sein. Ein Notar ist nicht nötig, aber Sorgfalt schon.

Diese 4 Punkte müssen enthalten sein:

  1. Die Parteien: Wer ist Gläubiger, wer ist Schuldner? (Volle Namen und Adressen).
  2. Die Kreditsumme: Wie viel Geld wird genau verliehen?
  3. Die Konditionen: Zinssatz (in % p.a.) und Laufzeit. Wenn keine Zinsen vereinbart sind, schreiben Sie „zinsloses Darlehen“.
  4. Die Rückzahlung: Wann und wie soll das Geld zurückfließen? (Ratenplan oder Einmalzahlung).

Tipp: Vergessen Sie nicht das Datum und die Unterschriften beider Parteien. Ohne Unterschrift ist es nur ein Entwurf, kein Vertrag.


Wann ist ein Notar doch PFLICHT?

Es gibt zwei wichtige Ausnahmen, bei denen Sie um den Notar nicht herumkommen. Wenn Sie diese Fälle ohne Notar regeln, ist der Vertrag nichtig (ungültig).

Absicherung durch Immobilien (Grundschuld)

Wenn Sie als Sicherheit für den privaten Kredit eine Immobilie belasten wollen (Eintragung einer Grundschuld oder Hypothek ins Grundbuch), muss dies notariell beurkundet werden (§ 873 BGB).

  • Das Grundbuchamt akzeptiert keine privaten Verträge. Hier ist der Gang zum Notar gesetzlich vorgeschrieben.

Das notarielle Schuldanerkenntnis

Dies ist kein Muss für die Gültigkeit, aber ein mächtiges Werkzeug für Geldgeber.

  • Wenn der Schuldner ein „notarielles Schuldanerkenntnis mit sofortiger Zwangsvollstreckung“ unterschreibt, spart sich der Geldgeber im Ernstfall das Gericht.
  • Zahlt der Schuldner nicht, kann der Geldgeber mit dieser Urkunde sofort den Gerichtsvollzieher schicken, ohne erst klagen zu müssen.
  • Das kostet Gebühren, bietet dem Geldgeber aber maximale Sicherheit.

Reicht eine E-Mail oder WhatsApp?

Da Verträge formfrei sind, ist theoretisch auch eine Zusage per WhatsApp bindend. Aber Vorsicht: Im Streitfall ist die Beweiskraft digitaler Nachrichten oft schwierig (War es wirklich sein Account? Wurde die Nachricht manipuliert?).

Unsere Empfehlung: Nutzen Sie die „Schriftform“. Das muss nicht handschriftlich sein.

  1. Drucken Sie den Vertrag zweimal aus.
  2. Beide unterschreiben beide Exemplare.
  3. Jeder behält ein Original. Das kostet Sie nur ein Blatt Papier, ist aber vor Gericht genauso viel wert wie ein notarieller Vertrag (sofern keine Immobilie im Spiel ist).

Fazit: Sparen Sie sich das Geld (meistens)

Die Frage „Ist ein Vertrag ohne Notar gültig?“ ist mit einem klaren JA zu beantworten.

  • Für normale Geldleihen unter Freunden oder Verwandten ist ein Notar nicht notwendig. Das gesparte Geld (Notargebühren richten sich nach der Summe) können Sie lieber in die Tilgung stecken.

  • Nutzen Sie einfach eine kostenlose Muster-Vorlage aus dem Internet, füllen Sie diese sorgfältig aus und unterschreiben Sie. Das reicht rechtlich völlig aus.

Nur wenn Sie ein Haus als Sicherheit einsetzen, müssen Sie zwingend einen Termin beim Notar machen.

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