Muss ich einen privaten Kredit beim Finanzamt angeben?

Muss ich einen privaten Kredit beim Finanzamt angeben?
Muss ich einen privaten Kredit beim Finanzamt angeben?

Auf dem Kontoauszug erscheint plötzlich eine größere Summe: 5.000 € oder 10.000 € von einem privaten Geldgeber oder Verwandten. Sofort schrillt bei vielen Deutschen die Alarmglocke: „Sieht das Finanzamt das? Muss ich das versteuern?“

Die Angst vor dem Finanzamt ist groß, aber in diesem Fall meist unbegründet. Die Grundregel lautet: Ein Kredit ist kein Einkommen. Da Sie das Geld zurückzahlen müssen, werden Sie dadurch nicht „reicher“. Deshalb unterliegt ein reines Darlehen in der Regel nicht der Einkommensteuer.

Dennoch gibt es Stolperfallen, bei denen das Finanzamt hellhörig wird. Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen.


Warum das Finanzamt nachfragen könnte

Banken in Deutschland nutzen automatische Prüfsysteme. Bei ungewöhnlich hohen Geldeingängen (oft ab 10.000 €, manchmal früher) oder bei Verdacht auf Geldwäsche, kann eine Meldung an die Behörden erfolgen.

Wenn das Finanzamt nachfragt: „Woher kommen diese 10.000 €?“, müssen Sie beweisen können, dass es sich um einen Kredit handelt und nicht um schwarz verdientes Geld.

  • Der Beweis: Hier rettet Sie der schriftliche Darlehensvertrag.

  • Wenn Sie den Vertrag vorlegen, in dem Kreditsumme, Zins und Rückzahlung geregelt sind, ist die Sache für das Finanzamt meist sofort erledigt.

  • Ohne Vertrag: Haben Sie keine Beweise, könnte das Finanzamt vermuten, dass es sich um versteckte Einnahmen (Schwarzarbeit) handelt und Steuern nachfordern.


Achtung Falle: Schenkung statt Kredit

Die größte steuerliche Gefahr bei privaten Geldgebern (besonders innerhalb der Familie) ist die Verwechslung von Darlehen und Schenkung.

  1. Das Scheindarlehen: Wenn Sie Geld bekommen, aber keine Zinsen zahlen und keine Rückzahlung vereinbart ist, wertet das Finanzamt dies oft nicht als Kredit, sondern als Schenkung.

  2. Die Schenkungssteuer: Für Schenkungen gibt es Freibeträge (bei Eltern an Kinder hoch: 400.000 €, bei Freunden aber sehr niedrig: nur 20.000 €).

Beispiel: Ein Freund leiht Ihnen zinslos und ohne Rückzahlungsdatum 30.000 €. Das Finanzamt könnte das als Schenkung werten. Da der Freibetrag (20.000 €) überschritten ist, müssten Sie für die restlichen 10.000 € Schenkungssteuer zahlen!


Müssen Zinsen versteuert werden?

Dies betrifft den Geldgeber, nicht Sie als Kreditnehmer.

  • Wer Geld verleiht und dafür Zinsen kassiert, erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen.
  • Diese Zinsen muss der Geldgeber in seiner Steuererklärung (Anlage KAP) angeben und versteuern (Abgeltungsteuer 25 %).
  • Das ist jedoch das Problem des Geldgebers, nicht Ihres.

Fazit: Vertrag schützt vor Steuerärger

Die Antwort auf die Frage „Muss ich einen privaten Kredit beim Finanzamt angeben?“ lautet: Nein, aktiv melden müssen Sie den Kredit nicht. Sie müssen ihn nicht in Ihrer Steuererklärung eintragen.

Aber: Sie müssen auf Nachfrage beweisen können, dass es ein Kredit ist.

  • Schließen Sie immer einen schriftlichen Vertrag.
  • Zahlen Sie Zinsen und Tilgung per Überweisung (nicht bar), damit der Geldfluss nachweisbar ist.
  • Achten Sie bei Freunden darauf, dass es nicht wie eine Schenkung aussieht.

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