
„Bei Geld hört die Freundschaft auf.“ Dieses alte Sprichwort bewahrheitet sich leider oft, wenn Geld ohne klare schriftliche Vereinbarung verliehen wird. Egal ob Sie Geld von einem Verwandten leihen oder eine professionelle Plattform private Geldgeber nutzen: Das Fundament jeder sauberen Finanzierung ist der Kreditvertrag (Privatdarlehensvertrag).
Doch was muss in einem solchen Vertrag stehen, damit er rechtlich wasserdicht ist? Welche Klauseln sind ungültig? Und worauf achtet das Finanzamt?
In diesem umfassenden Ratgeber zerlegen wir den Privatdarlehensvertrag in seine Einzelteile. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen, um Missverständnisse und teure Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Wichtiger Hinweis:Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Bei größeren Summen oder komplexen Verträgen sollten Sie stets einen Anwalt oder Notar konsultieren.
Warum ist ein schriftlicher Vertrag unverzichtbar?
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt für private Darlehen keine Schriftform vor. Theoretisch gilt auch ein Handschlag. In der Praxis ist ein mündlicher Vertrag jedoch hochriskant:
Beweislast: Wenn es zum Streit kommt, steht Aussage gegen Aussage. Ein Stück Papier schafft Klarheit.
Das Finanzamt: Wenn Sie zinslos Geld verleihen, könnte das Finanzamt dies als „Schenkung“ interpretieren und Schenkungssteuer fordern. Ein Vertrag beweist, dass es sich um ein Darlehen handelt.
Ernsthaftigkeit: Ein Vertrag diszipliniert beide Parteien, die Rückzahlungsfristen ernst zu nehmen.
Die 7 Pflicht-Bestandteile eines Privatdarlehensvertrags
Egal ob Sie eine Vorlage aus dem Internet nutzen oder den Vertrag, den Ihnen eine Plattform private Geldgeber automatisch generiert, prüfen: Diese 7 Punkte müssen enthalten sein.
1. Die Vertragsparteien
Wer leiht wem Geld? Vollständige Namen, Anschriften und Geburtsdaten von Darlehensgeber und Darlehensnehmer sind Pflicht, um Verwechslungen auszuschließen.
2. Die Darlehenssumme
Der genaue Betrag (in Euro), der ausgezahlt wird.
Tipp: Legen Sie auch fest, wie ausgezahlt wird (Bar oder Überweisung). Überweisung ist aus Nachweisgründen immer vorzuziehen.
3. Die Verzinsung (Der heikle Punkt)
Werden Zinsen vereinbart? Wenn ja, wie hoch?
Nominalzins: Der reine Zins auf die Summe.
Effektiver Jahreszins: Inklusive aller Nebenkosten (wichtig für den Vergleich). Wenn Sie über eine Plattform private Geldgeber investieren oder leihen, wird dieser Zinssatz meist durch das Risikoprofil automatisch ermittelt.
4. Die Laufzeit und Kündigung
Wann muss das Geld spätestens zurückgezahlt sein?
Feste Laufzeit: Das Darlehen endet automatisch an einem Datum X.
Unbestimmte Zeit: Das Darlehen läuft, bis eine Seite kündigt (gesetzliche Kündigungsfrist ist meist 3 Monate).
5. Die Rückzahlungsmodalitäten (Tilgungsplan)
Wie fließt das Geld zurück?
Ratenzahlung: Monatlich feste Beträge (Annuitätendarlehen).
Endfälliges Darlehen: Die Zinsen werden laufend gezahlt, die gesamte Summe erst am Ende.
6. Verwendungszweck (Optional aber sinnvoll)
Bei Banken oft Pflicht (Autokredit), privat meist frei. Es kann jedoch zur Sicherheit festgehalten werden („Darlehen dient der Umschuldung“).
7. Sicherheiten
Was passiert, wenn nicht gezahlt wird? Werden Wertsachen (Auto, Schmuck) als Pfand hinterlegt?
Achtung Falle: Wucherzinsen und Steuer
Private Vertragsfreiheit hat Grenzen. Sie dürfen keine Zinsen verlangen, die „sittenwidrig“ sind (§ 138 BGB).
Wucher: Wenn der Zinssatz das marktübliche Niveau um ca. 100% übersteigt oder mehr als 12% über dem Leitzins liegt, kann der Vertrag nichtig sein.
Steuerpflicht: Wenn Sie als Privatperson Zinsen einnehmen, müssen Sie diese in der Steuererklärung (Anlage KAP) angeben. Sie unterliegen der Abgeltungssteuer.
Besonderheit: Verträge auf P2P-Plattformen
Wenn Sie den Weg über eine moderne Plattform private Geldgeber wählen, müssen Sie den Vertrag meist nicht selbst schreiben.
- Die Plattform erstellt einen standardisierten, rechtssicheren Vertrag.
- Oft tritt eine Partnerbank als Darlehensgeber auf und verkauft die Forderung an die privaten Anleger weiter.
- Vorteil: Sie müssen sich keine Sorgen um Formulierungen machen.
- Nachteil: Die Bedingungen sind meist starr und kaum verhandelbar.
Welche Plattformen bieten faire Verträge? Seriöse Plattformen für private Geldgeber
Häufige Fragen (FAQ) zum Privatdarlehensvertrag
Hier beantworten wir die 5 häufigsten Fragen zur rechtlichen Gestaltung von privaten Krediten.
Muss ein privater Darlehensvertrag notariell beglaubigt werden?
Nein, im Regelfall nicht. Ein einfaches, privatschriftliches Dokument (von beiden unterschrieben) reicht völlig aus. Ausnahme: Wenn im Vertrag ein Grundstück oder eine Immobilie als Sicherheit übertragen wird oder ein „Schuldanerkenntnis mit sofortiger Zwangsvollstreckung“ vereinbart wird, ist der Gang zum Notar zwingend.
Ist ein handschriftlicher Vertrag gültig?
Ja. Solange er lesbar ist und alle wesentlichen Punkte (Wer, Wieviel, Wann zurück) enthält sowie von beiden Parteien unterschrieben ist, ist er voll rechtsgültig. Aus Gründen der Beweiskraft ist ein maschinengeschriebener Ausdruck jedoch empfehlenswert.
Darf ich Geld zinslos verleihen?
Ja, unter Verwandten und Freunden ist das erlaubt. Aber Vorsicht bei großen Summen: Das Finanzamt könnte die „ersparten Zinsen“ (die der Nehmer bei einer Bank hätte zahlen müssen) als Schenkung werten. Überschreitet dies die Freibeträge (bei Freunden nur 20.000 € in 10 Jahren), fällt Schenkungssteuer an. Ein minimaler Zinssatz ist daher oft sicherer.
Was passiert mit dem Vertrag, wenn der Kreditnehmer stirbt?
Kreditschulden sind vererbbar. Das bedeutet, der Vertrag endet nicht automatisch. Die Erben des Kreditnehmers treten in dessen Fußstapfen und müssen das Darlehen zurückzahlen – es sei denn, sie schlagen das Erbe aus. Eine Klausel im Vertrag kann hier Klarheit schaffen (z.B. Restschuldversicherung).
Kann ich den Vertrag per WhatsApp schließen?
Theoretisch ja, da auch digitale Willenserklärungen gelten können. Praktisch ist davon dringend abzuraten. WhatsApp-Chats sind manipulierbar, schwer als Beweis vor Gericht zu nutzen und erfüllen oft nicht die nötige Ernsthaftigkeit. Nutzen Sie immer mindestens ein PDF mit digitaler Signatur oder klassisches Papier.

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